Das Kultursekretariat NRW Gütersloh ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die nachfolgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domain:
https://nrw-skulptur.net/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar.
Nicht-barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Elemente und Inhalte sind noch nicht barrierefrei und werden schnellstmöglich angepasst:
Textalternativen und Labels
Für einige Bilder und Links sind keine Alternativtexte angelegt. Dies ist derzeit in Bearbeitung. Es sind folgende Punkte festzustellen:
- Alt-Attribute für Bilder und Grafiken fehlen teilweise
- Aria-Labels für Buttons und interaktive Elemente fehlen teilweise
- Alt-Attribute für Links fehlen teilweise
Struktur und Semantik
Die Struktur und Semantik der Website entspricht aktuell noch nicht den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines und wird derzeit angepasst. Folgende Punkte werden überarbeitet:
- Umwandlung visuelle Tabellen zu echten Datentabellen mit th-Elementen
- Konfiguration der Navigationselemente auf der Seite
- Umstrukturierung der Karussell-Komponenten
- Korrektur der Absatzstrukturen und des Designs
Tastaturbedienung
Die Website ist derzeit nur bedingt über die Tastatur zu bedienen. Folgende Funktionen werden schnellstmöglich ergänzt:
- Bedienung der Filterfunktionen per Tastatur
- Fokusindikatoren implementieren
- Tastaturbedienung der Karussell-Komponenten
- Wendekarten per Tastatur bedienbar machen
Interaktive Elemente
Einige interaktive Elemente sind nach heutigem Stand nicht mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines vereinbar. Diese Überarbeitungen werden schnellstmöglich umgesetzt:
- Überarbeitung des Hamburger-Menüs
- Combobox-Implementierungen für Filter
- Bedienflächen zu Buttons umwandeln
- Doppelfunktions-Links in separate Elemente aufteilen
Kontrastverhältnisse
Die Kontrastverhältnisse und farblichen Indikatoren entsprechen teilweise nicht den Anforderungen und werden derzeit angepasst. Schriftgrafiken werden außerdem durch HTML/CSS ersetzt.
Responsives Design
Das Responsive Design der Website weist bei der Filter-Sichtbarkeit und der Inhaltsüberlagerung in den Zoom-Stufen Schwächen auf. Die Probleme werden schnellstmöglich behoben.
Sprache und Verschiedenes
Folgende Anpassungen werden vorgenommen, um den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines zu entsprechen:
- Sprachattribute ergänzen
- Verbesserung des Cookie-Dialogs
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29. Juli 2025 angepasst. Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von uns durchgeführten WCAG/BITV-Selbstbewertung.
Feedback
Über das unten verlinkte Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Über den folgenden Link erreichen Sie das Formular: https://www.kultursekretariat.de/formular-barrierefreiheit/meldung
Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird von unseren Mitarbeiter*innen bearbeitet. Die mit Sternchen gekennzeichnet Felder sind Pflichtfelder, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen dazu eine Rückmeldung geben können.
Durchsetzungsverfahren
Über das oben verlinkte Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit unseren Mitarbeiter*innen ist nicht möglich?
Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese dann, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellten Antrag (PDF) aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.