Das Kultursekretariat NRW Gütersloh ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die nachfolgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domain:
https://nrw-skulptur.net/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar.

Nicht-barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Elemente und Inhalte sind noch nicht barrierefrei und werden schnellstmöglich angepasst:

Interaktive Elemente

Einige interaktive Elemente sind nach heutigem Stand nicht mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines vereinbar. Diese Überarbeitungen werden schnellstmöglich umgesetzt:

  • Überarbeitung des Hamburger-Menüs
  • Combobox-Implementierungen für Filter
  • Bedienflächen zu Buttons umwandeln
  • Doppelfunktions-Links in separate Elemente aufteilen

Responsives Design

Das Responsive Design der Website weist bei der Filter-Sichtbarkeit und der Inhaltsüberlagerung in den Zoom-Stufen Schwächen auf. Die Probleme werden schnellstmöglich behoben.

Sprache und Verschiedenes

Folgende Anpassungen werden vorgenommen, um den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines zu entsprechen:

  • Sprachattribute ergänzen
  • Verbesserung des Cookie-Dialogs

App NRWskulptur

Die nachfolgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App NRWskulptur. Diese ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar. Die Elemente und Inhalte werden schnellstmöglich überarbeitet und angepasst.

  • Bilder und Bedienelemente weisen teilweise keine Alternativtexte auf.
  • Die Blätterfunktionen (Ergebnislisten, Karussells) sind per Tastatur nicht möglich.
  • Die Karte ist per Tastatur nicht bedienbar.
  • Schaltflächen und funktionale Elemente weisen teilweise keine geeigneten Namen und Textalternativen auf.
  • Die Vorlesefunktion ist fehlerhaft.
  • Kontrastverhältnisse und Größen der Schaltflächen sind teilweise nicht ausreichend.
  • Verbesserung der Wisch-Funktion und Ergänzung alternativer Bedienmöglichkeiten (Vor- und Zurück-Buttons).
  • Anpassungen der Syntax der Beiträge.
  • Die interaktive Karte und die Routenfunktion sind derzeit nicht für den Screenreader zugänglich.
  • Die Anpassung der Schriftgröße über das Betriebssystem ist fehlerhaft.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29. Juli 2025 angepasst. Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von uns durchgeführten WCAG/BITV-Selbstbewertung.

Feedback

Über das unten verlinkte Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.

Über den folgenden Link erreichen Sie das Formular: https://www.kultursekretariat.de/formular-barrierefreiheit/meldung

Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird von unseren Mitarbeiter*innen bearbeitet. Die mit Sternchen gekennzeichnet Felder sind Pflichtfelder, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen dazu eine Rückmeldung geben können.

Durchsetzungsverfahren

Über das oben verlinkte Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.

Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit unseren Mitarbeiter*innen ist nicht möglich?

Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese dann, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellten Antrag (PDF) aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.