Ruhrgebiet

VIELFÄLTIGE METROPOLE ZWISCHEN ALT UND NEU

Die Kulturregion Ruhrgebiet – einst industriell geprägte Landschaft im Zeichen von Kohle und Stahl – hat sich zu einem der faszinierendsten und bedeutendsten Kulturzentren Deutschlands entwickelt und zählt heute zu den dynamischsten Regionen Europas.

Im Herzen Nordrhein-Westfalens zwischen Rhein, Ruhr und Lippe gelegen, hat sich die ehemals graue Industrieregion als eine selbstbewusste und facettenreiche Kulturlandschaft etabliert. 2010 zur Kulturhauptstadt Europas gekürt, ist die Metropole mit über 5 Mio. Einwohnern unterschiedlichster Nationen heute moderner Ballungsraum, bedeutender Hochschulstandort und beliebtes Naherholungsgebiet zugleich. Die europaweit einzigartige Dichte von über 200 Museen, bedeutenden Theatern, Konzertsälen sowie herausragenden Musikensembles und die zahlreichen Aktivitäten der freien Kulturschaffenden sind Ausdruck einer lebendigen kulturellen Szene. Diverse Festivals und Festspiele mit überregionaler Strahlkraft wie die RuhrTriennale begeistern jährlich viele Tausende Besucher. Imposante Architekturen und zahlreiche Industriedenkmäler, darunter die 2001 zum UNESCO-Weltkulturerbe ernannte Zeche Zollverein, haben das Gesicht der Region an der Ruhr geprägt und sind stählerne Zeugnisse einer bewegten Industriegeschichte. Seit dem Ende des Kohle- und Stahlzeitalters dienen die einstigen Arbeiterstätten – im Zeichen des Strukturwandels – heute als spektakuläre Veranstaltungsorte.
Für die Kulturregion Ruhrgebiet existiert keine Koordinierungsstelle.
Hier gibt die Bezirksregierung Arnsberg Auskunft zu den Fördervoraussetzungen und zum Förderverfahren. Dieses unterscheidet sich wegen der Besonderheiten der Zielgruppe von den übrigen RKP-Regionen.
Weitere Informationen sind erhältlich unter:
www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Vor allem die freie Kulturszene, eine wichtige Säule der Ruhrgebietskultur, soll von diesem Programm profitieren. Die Förderung soll nicht die Aktivitäten der Kommunen ersetzen, sondern sie sinnvoll ergänzen. Rein lokale oder städtische Projekte sind daher von der Förderung ausgeschlossen.